Wild Handels AG · Gültig ab 01.04.2024, inkl. Ergänzung Punkt 10 (17.04.2026)
1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Wild Handels AG, einschliesslich Bestellungen über den Onlineshop, das Anfrage-Portal reifen.wildparts.ch sowie per Telefon, E-Mail, Briefpost oder WhatsApp. Sie sind Teil jedes Kaufvertrags. Die AGB können auf der Webseite eingesehen werden.
1.2 Schriftliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang.
1.3 Die AGB, die beim Vertragsabschluss gültig sind, gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen.
1.4 Die Wild Handels AG bedient ausschliesslich gewerbliche Kunden (Garagisten, Händler, Werkstätten, Flottenbetreiber). Die AGB sind auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) ausgerichtet. Eine Belieferung von Privatkunden ohne Gewerbestatus ist nicht vorgesehen.
1.5 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss separater Datenschutzerklärung.
2.1 Mit seiner Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot, einen Kaufvertrag unter Einbeziehung dieser AGB abzuschliessen. Für Anfragen über das Anfrage-Portal reifen.wildparts.ch gilt die Sonderregelung in Punkt 10.
2.2 Die Wild Handels AG haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Wild Handels AG die Bestellung bestätigt oder die Ware liefert. Die Wild Handels AG kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Mengenbeschränkungen festlegen.
2.4 Technische Angaben und Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder auf der Webseite, sind unverbindlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob das Produkt für seinen Zweck geeignet ist.
3.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und andere Zusatzkosten.
3.2 Lieferkosten für Kurierfahrten innerhalb des Liefergebiets betragen CHF 9.00 pro Lieferung. Reifenlieferungen innerhalb des Liefergebiets sind kostenlos.
3.3 Preise können angepasst werden, wenn sich die Herstellungs- oder Lieferkosten unerwartet erhöhen. Der Kunde wird darüber informiert.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
3.5 Barquittungen werden nur bei sofortiger Zahlung ausgestellt. Andernfalls wird eine Rechnung mit 30-tägiger Zahlungsfrist ausgestellt.
3.6 Bei verspäteter Zahlung kann die Wild Handels AG Verzugszinsen von 5 % auf den geschuldeten Betrag erheben.
3.7 Im Fall von Zahlungsverzug kann die Wild Handels AG vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern.
3.8 Der Kunde darf Zahlungen nicht zurückhalten oder mit anderen Forderungen verrechnen. Das Verrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
3.9 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Wild Handels AG (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB). Die Wild Handels AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde ermächtigt die Wild Handels AG hierzu und stellt die notwendigen Angaben zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Zahlung pfleglich zu behandeln und bei Pfändung oder Zugriff Dritter die Wild Handels AG unverzüglich zu benachrichtigen.
3.10 Anzahlung: Bei Aufträgen ab einem Warenwert von CHF 5'000.00 oder bei Neukunden ohne bisherige Geschäftsbeziehung kann die Wild Handels AG eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts verlangen.
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern sie sich innerhalb des Liefergebiets der Wild Handels AG befindet.
4.2 Lieferungen innerhalb der Schweiz dauern in der Regel zwei Werktage. Für spezielle Produkte wie Reifen oder Werkstatteinrichtungen können längere Lieferzeiten gelten.
4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streiks oder Naturkatastrophen) können die Lieferzeit verlängern.
4.4 Wenn die Lieferung erheblich verspätet ist, kann der Kunde nach einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit möglich.
4.5 Gefahrenübergang: Nutzen und Gefahr (insbesondere Transportrisiko) gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den vom Kunden beauftragten Spediteur bzw. Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
5.1 Produkte können innerhalb von 30 Tagen im unbenutzten Zustand und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Waren mit rotem Punkt müssen innerhalb von 15 Tagen retourniert werden. Extra für den Kunden bestellte Waren können von der Rücknahme ausgeschlossen werden. Dieses vertraglich eingeräumte Rückgaberecht besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
5.2 Eingebaute Produkte sowie aus verschweisster Plastikverpackung genommene Elektronikteile können nicht zurückgegeben werden.
5.3 Reifen werden nur in Ausnahmefällen zurückgenommen. Der Kunde trägt die Rücksendekosten.
5.4 Reifen werden in der Regel bis drei Jahre nach Produktionsdatum (DOT) als neu behandelt. Ältere Reifen können mit Preisnachlass verkauft werden.
5.5 Altreifen werden für CHF 5.00 pro Stück zurückgenommen, Altbatterien kostenlos.
6.1 Die Garantie beträgt 24 Monate (6 Monate für Motorradbatterien). Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne schuldhafte Verzögerung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu melden.
6.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch: unsachgemässe Nutzung, normale Abnutzung, falsche Lagerung oder Eigenreparaturen ohne Zustimmung der Wild Handels AG.
6.3 Die Garantie entfällt, wenn Reparaturen oder Modifikationen nicht durch autorisiertes Fachpersonal durchgeführt wurden oder ungeeignetes bzw. nicht fachgerechtes Werkzeug verwendet wurde.
6.4 Im Garantiefall entscheidet die Wild Handels AG über Reparatur, Ersatz oder Preisminderung.
6.5 Die Haftung der Wild Handels AG ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fahrlässige Schäden wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei Personenschäden sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (insbesondere nach Produktehaftpflichtgesetz PrHG) bleibt die Haftung unberührt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere betreffend Konsumentenverträge, bleiben vorbehalten.
6.6 Eine finanzielle Entschädigung für Arbeitsaufwand muss zusammen mit dem Garantieantrag beantragt werden. Spätere Anträge werden nicht akzeptiert.
6.7 Die Entscheidung über Arbeitsentschädigungen im Garantiefall liegt beim Hersteller oder Lieferanten des Produkts.
6.8 Der maximale Stundensatz für Garantiearbeiten beträgt CHF 80.00 (exkl. MwSt.), sofern vom Hersteller oder Lieferanten genehmigt.
6.9 Verpackungs- und Zustellkosten trägt der Kunde, Material- und Reparaturkosten übernimmt die Wild Handels AG, wenn ein Garantiefall vorliegt.
7.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist das zuständige Gericht am Sitz der Wild Handels AG in 6312 Steinhausen, Kanton Zug, Schweiz.
7.2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
8.1 Die Wild Handels AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen gelten ab Veröffentlichung auf der Webseite.
9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt, wenn eine Regelung fehlt.
10.1 Der Reifenkatalog reifen.wildparts.ch ist ein Anfrage-Portal, kein Onlineshop. Anfragen sind für beide Seiten unverbindlich.
10.2 Ein Kaufvertrag kommt ausschliesslich dann zustande, wenn die Wild Handels AG die Verfügbarkeit der angefragten Reifen bestätigt und der Kunde die Bestellung explizit (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) freigibt.
10.3 Die im Katalog angezeigten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Anzeige aktuell gültigen Hersteller-Konditionen. Sie können sich bis zur Auftragsbestätigung ändern, insbesondere bei Preiserhöhungen durch Hersteller, Lagerengpässen oder Kursschwankungen. Massgebend ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
10.4 Ein auf dem Portal konfigurierter Aufschlag (Staffel, Flat-% oder Fix-CHF) ist eine rein interne Kalkulationshilfe des Garagisten und begründet keinerlei Preisgarantie gegenüber dem Endkunden.
10.5 Die in Punkt 1–9 geregelten Bedingungen gelten analog ab dem Moment der Auftragsbestätigung durch die Wild Handels AG. Die nachfolgenden Punkte 10.7–10.9 präzisieren die Regelung für Reifen.
10.6 Solange der Status einer Anfrage im Portal „Neu" lautet, kann der Kunde sie selbst stornieren. Ab Status „In Bearbeitung" ist eine Stornierung nur noch auf Anfrage möglich.
10.7 DOT-Alter / Preisminderung: In Ergänzung zu Punkt 5.4 gilt: Innerhalb der 3-Jahres-Frist ab Produktionsdatum (DOT-Woche) besteht kein Anspruch auf Preisminderung allein aufgrund des DOT-Alters. Tatsächliche Mängel (Lagerschäden, Materialschwächen, Rissbildung o.ä.) fallen weiterhin unter die Gewährleistung gemäss Punkt 6.
10.8 Retouren-Regelung: Für Rücksendungen von Reifen gelten die Bedingungen aus Punkt 5.3. Bei akzeptierten Retouren, die nicht auf einen Gewährleistungsfall (Punkt 6) oder auf eine Falschlieferung durch die Wild Handels AG zurückzuführen sind, können dem Kunden zusätzlich zu den Rücksendekosten Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Die konkrete Höhe wird vor Annahme der Retoure im Einzelfall kommuniziert. Reifen, die bereits montiert, gefahren, beschädigt oder durch Kreide/Marker gekennzeichnet wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
10.9 Gefahrenübergang im Portal-Geschäft: In Ergänzung zu Punkt 4.5 gilt: Mit Übergabe der Reifen an den Kunden oder seinen Beauftragten (Spediteur, Abholer) gehen Nutzen und Gefahr vollumfänglich auf den Kunden über. Dies umfasst insbesondere die sachgerechte Lagerung und Montage sowie die Verantwortung gegenüber dem Endkunden des Garagisten.
Diese AGB traten am 01.04.2024 in Kraft und wurden am 17.04.2026 um Punkt 10 ergänzt.
Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gültigen AGB der Wild Handels AG.